Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich in erster Linie mit dem Vermächtnis einer verstorbenen Person und der Frage, an wen das Eigentum des Verstorbenen geht. Häufig kommt es im Verlauf der Klärung dieser Frage zu heftigen Streitigkeiten unter den möglichen Erben. Rechtsanwalt Dr. Markus Soestwöhner, der gleichzeitig auch Fachanwalt für Erbrecht ist, steht Ihnen bei derartigen Auseinandersetzungen gern beratend zur Seite und hilft Ihnen bei der Auflösung der Streitigkeiten innerhalb der Familie.

Erbrecht Herne - Testament

Im besten Fall liegt ein vom Verstorbenen aufgesetztes Testament vor, in dem alle Fragen, das Eigentum der jeweiligen Person betreffend, geklärt werden. Wichtig zu beachten ist allerdings, dass der Verstorbene in seinem Testament selbstverständlich die Aufteilung der hinterlassenen Güter und Geldwerte festlegen kann. Die nächsten Angehörigen des Verstorbenen dürfen jedoch laut den Regelungen des Erbrechts nicht leer ausgehen. Das Erbrecht legt fest, dass ihnen ein sogenannter Pflichtteil zusteht.

Um sicher gehen zu können, dass der Nachlass korrekt verteilt und verwaltet wird, kann der Erblasser einen sogenannten Testamentsvollstrecker mit der Umsetzung des letzten Willens beauftragen. Dr. Markus Soestwöhner, Fachanwalt für Erbrecht, berät Sie in allen Fragen rund um das Thema Erbrecht. Er hilft Ihnen bei der rechtsgültigen Formulierung Ihres Testaments und entscheidet mit Ihnen gemeinsam, ob für Sie das Einsetzen eines Testamentsvollstreckers in Frage kommt.

Erbrecht Herne - Nachfolgeregelung

Aber nicht nur für Privatpersonen ist es von Bedeutung, das Erbe gut verwaltet zu wissen. Auch für Unternehmen nimmt das Erbrecht einen großen Stellenwert ein. So ist es beispielsweise als Unternehmer sehr wichtig, in Form eines Testaments eine Nachfolgeregelung festzuhalten, die im Falle eines Todes regelt, wer das Unternehmen zukünftig leiten soll. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Nachfolgeregelung im Unternehmen auf der Grundlage von gesetzlichen Regelungen, die im Erbrecht festgehalten sind. Das könnte allerdings zur Folge haben, dass eine für den Posten gänzlich ungeeignete Person damit beauftragt wird, das Unternehmen weiter zu führen. Diese Situation kann sowohl dem Unternehmen als auch den Angestellten schaden und sollte daher durch das Aufsetzen eines Testaments vermieden werden. Dr. Markus Soestwöhner, Fachanwalt für Erbrecht, hilft Ihnen gerne dabei, eine passende Nachfolgeregelung für Ihr Unternehmen aufzusetzen. Wenden Sie sich direkt an unsere Kanzlei in Herne!